Do, 28. Mär. 2024

Beitragsordnung des Arbeitergesangvereins 1911 e.V.

(Stand: 31.01.2016)

1. Übersicht Beitragsstruktur

A) Jahresbeitrag Erwachsene
1. Einzelmitglied 60,00 € 100 %
2. Paare (Ehepaare/sonstige Partnerschaften) 90,00 € 150 %
3. Familien 96,00 € 160 %
4. Passive Mitglieder 30,00 €
B) Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche (ausgesetzt)
5. Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 15 Lebensjahres 30,00 €
5.1 Geschwisterkind (zu Ziffer 5) 20,00 €
5.2 Weitere Geschwister (zu Ziffer 5 und 5.1) 0 €
6. Jugendliche ab Vollendung des 15. Lebensjahres (auch Ermäßigte) 45,00 €
6.1 Geschwisterkind (zu Ziffer 6 ab Vollendung des 15 Lebensjahres) 25,00 €
6.2 Geschwisterkind (zu Ziffer 6 bis Vollendung des 15 Lebensjahres) 20,00 €
6.3 Weitere Geschwister (zu Ziffern 6, 6.1 und 6.2) 0 €
C) Jahresbeitrag Ermäßigte
7. Azubi, Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten 45,00 €

Die Übersicht Beitragsstruktur wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31.01.2016 geändert


2. Beitragszahlung

Die Beitragszahlung erfolgt bei Eintritt
- bis zum 30.06. eines Jahres für das gesamte Jahr
- ab dem 01.07. eines Jahres für das 2. Halbjahr


3. Beitragseinzug

Der Beitrag wird grundsätzlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Einzug erfolgt in 2 Teilbeträgen bis zum Ende der Monate Februar und August. Die Gebühren für Rückbuchungen bei falschen Bankverbindungen oder mangels Kontendeckung sind dem Verein zu erstatten.


Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Beitragseinzug nach Rechnungsstellung erfolgen. Der Beitrag wird dann für das ganze Jahr fällig. Für Porto und zusätzlichen Bearbeitungsaufwand wird eine Gebühr von 3 € erhoben.


4. Ermäßigung, Beitragsfreistellung

Über Ermäßigung und Beitragsfreistellung wird nach Antrag durch den geschäftsführenden Vorstand entschieden. Der Antrag muss nicht an eine bestimmte Form gebunden sein.

Im Beschluss über eine Ermäßigung oder zur Freistellung ist der Zeitraum festzulegen.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragspflicht freigestellt.


5. Beitragspflicht juristischer Personen

Die Höhe des Beitrags einer juristischen Person wird vom Vorstand beschlossen. Der Beitrag soll grundsätzlich über dem Beitragssatz für Familien liegen.


6. Streichung aus der Mitgliederliste

Mitglieder, die ihren Beitrag über den Schluss des Vereinsjahres nicht entrichtet haben, können auf Beschluss des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Voraussetzung hierzu ist die zweimalige erfolglose Mahnung.


7. Wechsel in der Mitgliedsart

Der Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft bzw. umgekehrt ist zum Halbjahr und zum Jahresschluss möglich.
Erfolgt der Wechsel nach dem Einzug des Beitrages
- für das 1. Halbjahr, so ist lediglich der Beitrag für die 2. Jahreshälfte zu reduzieren
- für das 2. Halbjahr, so wird der neue Betrag zum neuen Rechnungsjahr reduziert
Eine Änderung der Mitgliedschaft von aktiv in passiv und umgekehrt erfolgt nur nach schriftlichem Antrag.


8. Sonstiges

Erwachsene Neumitglieder erhalten zusammen mit der Satzung, der Beitrags-, Ehren- und Geschäftsordnung ein Begrüßungspräsent